Logopädische Verordnung
Logopädische Therapie findet in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung statt.
Die Rezepte werden von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten und Kieferorthopäden ausgestellt.
Therapeutische Behandlung
Befunderhebung
Dem individuellen Störungsbild des Patienten angepasst erfolgen zunächst ein Anamnesegespräch und eine ausführliche Befunderhebung.
Die sorgfältige Auswertung der Diagnostikergebnisse ergibt zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden.
Beratung
Die Beratung beinhaltet die Aufklärung über die möglichen Ursachen und Auswirkungen der jeweiligen Störung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise für den Alltag.
Therapie
Jede logopädische Therapie beinhaltet neben spezifischen Übungen auch Gespräche über den Therapieverlauf sowie die Anleitung zum selbstständigen Üben im Alltag. Sie berücksichtigt immer die individuelle Lebenssituation des Patienten.
Die Aktive Einbeziehung der Eltern und Angehörigen in die Therapie ist von entscheidender Bedeutung und wird in jeder Therapie angestrebt.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten, Therapeuten, Kindergärten, Schulen und weiteren Fachleuten aus dem Umfeld der Patienten ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Dauer und Kosten der Maßnahme
In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten und findet je nach Verordnung 1-2 x wöchentlich statt. Bei schwerwiegenden Störungen oder im Akutfall können auch drei oder mehr Termine pro Woche sinnvoll sein.
Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig von der Schwere der Störung, den individuellen Lernvoraussetzungen und Lebensbedingungen der Patienten sowie der Therapiemotivation.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte Patienten können sich vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Leistungen im Bereich der Prävention und Prophylaxe werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen müssen in Eigenleistung erbracht werden.
Hausbesuche
Selbstverständlich können unsere Leistungen auch im Rahmen von Hausbesuchen in Anspruch genommen werden. Ebenso führen wir Behandlungen in Seniorenresidenzen, Krankenhäusern und Integrationseinrichtungen durch.